Sie haben einen COVID-19-Kredit zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen aufgenommen? Dadurch haben Sie zwar kurzfristig etwas Sicherheit gewonnen. COVID-19-Kredite sind jedoch an strenge Bedingungen gebunden, die Ihre Handlungsfreiheit im Finanzmanagement einschränken. Verstösse werden konsequent verfolgt. Geschäftsleitung und Verwaltungsrat stehen in der Pflicht.
Das am 1.1.2021 in Kraft getretene COVID-19-Solidarbürgschaftsgesetz erlaubt nebst Ersatzinvestitionen neu auch Neu- und Erweiterungsinvestitionen.
Während der Laufzeit von COVID-19-Krediten sind Ausschüttungen von Dividenden und Rückerstattungen von Kapitaleinlagereserven nicht erlaubt. Auch dürfen keine Darlehen gegenüber Aktionären, nahestehenden Personen und Gruppengesellschaften gewährt oder zurückbezahlt werden. Die Übertragung von Mitteln ins Ausland ist verboten.
Die Laufzeit der COVID-19 Kredite beträgt acht Jahre und kann höchstens auf zehn Jahre verlängert werden.
Die Zinsen für die COVID-19 Kredite sind variabel und werden jährlich per 31. März dem Markt angepasst.
Ein COVID-19-Kredit wirft viele Fragen auf. Damit Ihr Unternehmen nicht nur kurzfristig liquide ist,sondern auch mittelfristig auf gesunden Füssen steht, ist jetzt eine besonders sorgfältige Finanzplanung notwendig. Konkret sind es drei Schritte, welche Ihnen die Sicherheit geben, dass Ihr Unternehmen die Corona-Krise bewältigen kann.
Im ersten Schritt wird die aktuelle Finanzsituation analysiert,insbesondere der generierte Cashflow.
Zudem wird die kurz- und mittelfristige Wirksamkeit und Tragbarkeit der ergriffenen COVID-19-Massnahmen beurteilt.
Fragen, die in diesem Schritt beantwortet werden:
Im zweiten Schritt wird ein detailliertes Budget erarbeitet. Hierfür werden verschiedene Szenarien analysiert, wie sich der Cashflow unter Berücksichtigung der ergriffenen COVID-19-Massnahmen entwickeln wird.
Fragen, die in diesem Schritt beantwortet werden:
Im dritten Schritt wird ein Finanz- und Liquiditätsplan erstellt – wiederum unter Berücksichtigung der ergriffenen COVID-19-Massnahmen.
Fragen, die in diesem Schritt beantwortet werden:
COVID-19 Angebot, Cashflow Analyse zum Pauschalpreis
Infeas berät KMU in Finanzfragen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Ist-Analyse , bei der Erarbeitung des Budgets und bei der Planrechnung.
Kontaktieren Sie uns für ein kostenloses, unverbindliches Erstgespräch. Darin zeigen wir Ihnen die Risiken auf, welche sich aus COVID-19-Krediten ergeben, und erläutern Ihnen das weitere Vorgehen bei einer Zusammenarbeit
In einem nächsten Schritt bietet Ihnen Infeas eine Basis-Analyse zum Fixpreis. Diese Analyse zeigt Ihnen, wie Ihr Unternehmen aktuell dasteht und welche konkreten Risiken bestehen.